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Orf News Teichtmeister

Florian Teichtmeister wegen Besitz und Herstellung von Kinderpornografie verurteilt

Ehemaliger Schauspielstar zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt

Teichtmeister bekannte sich schuldig und zeigte Reue für seine Taten

Der ehemalige österreichische Schauspielstar Florian Teichtmeister wurde am Dienstag am Wiener Straflandesgericht wegen Besitzes und Herstellung von Zehntausenden Dateien mit Darstellungen von Kindesmissbrauch schuldig gesprochen. Teichtmeister bekannte sich schuldig und zeigte Reue für seine Taten.

Das Gericht verurteilte Teichtmeister zu zwei Jahren bedingter Haft. Darüber hinaus wurde ihm eine Therapie zur Behandlung seiner sexuellen Neigung auferlegt. Sollte Teichtmeister gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, muss er die Haftstrafe antreten.

Der Prozess gegen Teichtmeister hatte im Dezember 2021 begonnen und große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erregt. Die Anklage warf Teichtmeister vor, über einen Zeitraum von mehreren Jahren mehr als 58.000 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten gesammelt und bearbeitet zu haben.

Teichtmeister gestand die Vorwürfe und erklärte, dass er unter einer sexuellen Störung leidet. Er entschuldigte sich für sein Verhalten und versprach, sich behandeln zu lassen.

Der Richter würdigte Teichtmeisters Geständnis und seine Reue. Er wies jedoch darauf hin, dass die Taten des Angeklagten schwerwiegend seien und nicht toleriert werden könnten.

Teichtmeisters Verurteilung ist ein weiterer Fall im Zusammenhang mit dem Besitz und der Verbreitung von Kinderpornografie in Österreich. In den letzten Jahren hat es eine Reihe hochkarätiger Fälle gegeben, die die österreichische Öffentlichkeit schockiert haben.


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